Nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) ist die Abwasserbeseitigung Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde hat demnach sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird. Sie hat die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten, zu erweitern und den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben hat die Verbandsgemeinde Weilerbach bereits im Jahr 1975 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung den Eigenbetrieb „Kanalwerk“ gebildet.
Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, im Bereich der Verbandsgemeinde
a) das anfallende Schmutzwasser abzuleiten und unschädlich zu beseitigen einschl. der ordnungs-gemäßen Fäkalschlammbeseitigung,
b) das auf bebauten und befestigten Flächen entstehende Niederschlagswasser ökologisch sinnvoll dem Wasserkreislauf zurückzugeben, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist und das Wohl der Allgemeinheit dadurch nicht gefährdet wird.
Die in den Ortsgemeinden Erzenhausen, Eulenbis, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Rodenbach, Schwedelbach und Weilerbach anfallenden Abwässer sind überwiegend häusliches Abwasser.
Seit Juni 1998 wird auch das Schmutzwasser der Annexe Kühbörncheshof der VG Otterbach der Gruppenkläranlage zugeleitet.
Die gesamte Gemarkungsfläche der VG Weilerbach umfasst rd. 72 km². Davon sind rd. 12 km² eingezäunt und für militärische Zwecke genutzt und somit für die Verbandsgemeinde unzugänglich. Im Abwasserbeseitigungskonzept der VG Weilerbach wurde darauf hingewiesen, dass für diesen Bereich die Abwasserbeseitigungspflicht nicht ausgeübt werden kann.
Das Abwasser aus dem derzeit entstehenden US-Hospital von rd. 200.000 m³/a kann nicht dem Abwassernetz der VG Weilerbach zugeleitet und über die GKA gereinigt werden, ohne dass größere Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen mit erheblichem Kostenaufwand durchgeführt werden (Erweiterung der GKA, Umbau des Ortsnetzes Rodenbach mit den Regenüberläufen und der Pumpstation) müssten.
Deshalb ist es sinnvoll, diese Abwässer über das teilweise bereits vorhandene Kanalnetz der Stadt Kaiserslautern oder der VG Landstuhl zu entsorgen. Eine entsprechende Zweckvereinbarung über die Abtretung der Abwässer an die Stadt KL wird derzeit erstellt.
1. Allgemeine Situation:
Die Umsetzung der nach dem Abwasserbeseitigungskonzept geplanten abwassertechnischen Maßnahmen ist weitestgehend erfolgt.
Lediglich die Schaffung von sinnvollen Regenrückhaltemaßnahmen in der Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen (außer OT Fockenberg-Limbach) konnte noch nicht verwirklicht werden.
In den letzten Jahren wurden nur geplante Neubaugebiete realisiert. Zudem wurden im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen in den verschiedenen Ortsgemeinden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen durchgeführt. Soweit als möglich wurden auch Regenwasserkanäle neu verlegt.
2. Abwasserableitung:
Die Flächenkanalisation in allen Ortsgemeinden (einschl. der Ortsteilen) sowie für die Schmutzwässer der Annexen Untere Pfeifermühle, Mückenmühle, Mückenhof, Berghof, Schwedelbacher Mühle, Samuelshof, Schellenbergerhof, Ziegelhütte und Obere Pfeifermühle sind seit Jahren abgeschlossen.
Alle restlichen Außengebietsgrundstücke (überwiegende Vereinsheime usw.) mit geschlossenen Abwassergruben werden von der Verbandsgemeinde mobil entsorgt. Somit beträgt der Anschlussgrad aller bebauten und bewohnten Grundstücke in der VG Weilerbach fast 100 %.
Bereits im Jahr 2004 wurde mit der Bestandserfassung und Verfilmung des Altbestandes der Kanalisation begonnen und kontinuierlich in den letzten Jahren fortgesetzt.
Festgestellte größere Mängel der Schadensklassen 0 und 1 werden unverzüglich behoben.
3. Abwasserbehandlung:
Alle Abwässer im Bereich der VG Weilerbach, außer die der Ortgemeinde Reichenbach- Steegen, werden der Gruppenkläranlage zugeleitet. Des Weiteren wird das Schmutzwasser der Annexe Kühbörncheshof aus der VG Otterbach der GKA zugeleitet und abgereinigt.
4. Gruppenkläranlage (GKA):
Die GKA wurde im September 1991 als Belebtschlammanlage mit P- und N- Eliminierung für und 16.500 EW und einer Abwassermenge von 1.350.000 m³ in Betrieb genommen.
Zwischenzeitlich wurde durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen (insbesondere durch den Umbau der beiden Belebungsbecken mit neuen Belüfterplatten) die Reinigungsleistung der GKA so erhöht, dass die Abwässer von nunmehr rd. 25.000 EW und eine Abwassermenge von 1,8 Mio/m³ mit besseren Ablaufwerten gereinigt werden können.
5. Abwasserzweckverbände Reichenbachtal nunmehr Mittleres Glantal:
Die gesamten Abwässer aus der Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen werden seit den 80iger Jahren der Kläranlage Niederstaufenbach zugeleitet.
Da die Kläranlage in Niederstaufenbach mit erheblichem Kostenaufwand (ca. 1,5 Mio. Euro) erneuert werden musste, wurde Ende 2005 vom Verband beschlossen, diese Kläranlage stillzulegen und die Abwässer über einen Verbindungssammler der Kläranlage Erdesbach, AZV „Mittleres Glantal“ zuzuleiten.
Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu,
a) Auflösung des AZV „Reichenbachtal“
b) Mitgliedschaft der VG Weilerbach im AZV „Mittleres Glantal“
c) Übergangsverträge usw.
wurden im Frühjahr 2006 geschaffen.
Der Bau des neuen Verbindungssammlers und die Arbeiten zur Erweiterung der Kläranlage in Erdesbach wurden zum Ende des Jahres 2011 abgeschlossen, so dass nunmehr die Abwässer aus Reichenbach-Steegen der Kläranlage Erdesbach zugeleitet werden.
Der Investitionskostenanteil der VG Weilerbach innerhalb des AZV „Mittleres Glantal“ für diese Maßnahmen beträgt für die Jahre 2009 bis 2011 rund 1,2 Mio. Euro.
6. Regenwasserbehandlung:
In allen Ortsgemeinden im Zulaufgebiet der Gruppenkläranlage sind die Verbindungssammler einschl. der notwendigen Regenrückhaltemaßnahmen fertiggestellt. Alle Regenüberläufe entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Für alle Verbindungssammler, sowie den Einzugsbereich der GKA wurden in den Jahren 2011/2012 neue Genehmigungen erteilt.
Lediglich im Bereich der OG Reichenbach-Steegen sind noch Regenrückhaltungen zu schaffen. Diese Maßnahmen haben sich zeitlich verzögert, da zuerst das Abwassernetz des“ AZV Mittleres Glantal“ neu überrechnet werden muss.
7. Regenwasserbewirtschaftung:
Im Hinblick auf eine sinnvolle Regenwasserbewirtschaftung bedarf es der Untersuchung von realisierbaren Maßnahmen, um anfallendes Regenwasser wieder „unmittelbar der Natur zurückzugeben“. Nebeneffekte solcher Maßnahmen sind die Entlastung der Mischwasserkanalnetze im Regenereignis sowie die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme bzw. Retentionsfläche nach § 61 Landeswassergesetz.
8. Klärschlammentsorgung:
Um für die Bürger der Verbandsgemeinde die Abwassergebühren in einem zumutbaren Rahmen zu halten, bedarf es auch einer umweltgerechten, kostengünstigen Verwertung des anfallenden Klärschlammes. Das im Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle, die wieder verwendbar sind, in den Naturkreislauf zurückgeführt und nicht deponiert werden dürfen. Der in der Gruppenkläranlage anfallende Klärschlamm ist sehr schwach mit Schadstoffen belastet und unterschreitet die Grenzwerte der Klärschlammverordnung wesentlich. Er ist demnach ein gutes Düngemittel für die Landwirtschaft.
Die Verbandsgemeinde Weilerbach hat daher mit verschiedenen Landwirten aus dem Bereich der Verbandsgemeinde sowie im unmittelbaren Umfeld in zahlreichen Gesprächen eine Vertrauensbasis geschaffen, um die Verwendung des Klärschlammes als Düngemittel in der Landwirtschaft weiterhin zu ermöglichen.
Derzeit nehmen 7 bis 10 Landwirte mit ausreichend großen Ackerflächen den Klärschlamm ab, so dass man die landwirtschaftliche Verwertung derzeit als „gesichert“ bezeichnen kann. Mit der Umbaumaßnahme energieautarke GKA wird sich die anfallende Klärschlammmenge ab 2014 um rd. 25 % auf ca. 1.100 to/a reduzieren.
Eine Änderung bzw. Verschärfung der Klärschlammverordnung im Hinblick auf die landwirtschaftliche Verwertung wird zurzeit diskutiert. Eine Reduzierung der zulässigen Grenzwerte für die Schwermetalle (Zink, Kupfer usw.) wird in Erwägung gezogen. Die derzeit bekannten Daten lassen auch in Zukunft eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes aus der Gruppenkläranlage zu.
Die in der Verbandsgemeinde Weilerbach anfallenden Schmutzwassermengen haben sich wie folgt entwickelt:
Die zu beseitigenden Abwässer entstehen zu
• 94,7 % in privaten Haushalten
• 3,4 % in Gewerbe und Industrie
• 1,9 % in öffentlichen Einrichtungen.
Die für die Berechnung des wiederkehrenden Beitrages heranzuziehenden Flächen stellen sich wie folgt dar: