Trinkwasserqualität
Wasserqualität
Basierend auf der europäischen Rahmenrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Analyse und Beurteilung von Trinkwasser in der aktualisierten Trinkwasserverordnung –TrinkwV – verankert.
Durch Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht geschädigt werden. Das Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein. Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten sind.
In enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt sowie anderen Fachlaboren werden in regelmäßigen Abständen Wasserproben untersucht. Bei den jährlich durchzuführenden Kontrollen wurde uns bestätigt, dass insgesamt den Verbrauchern ein qualitativ hochwertiges Wasser zur Verfügung gestellt wird.
Wir garantieren damit eine gleichbleibend hohe Qualität unseres Trinkwassers!
Qualitätssicherung
Seit der Grundwasserverunreinigung im Jahr 2000 wird von der WVE (Wasser Versorgung Energie), Kaiserslautern eine Qualitätssicherung des Trinkwassers im gesamten Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes „Weihergruppe“ durchgeführt. Hierbei werden neben den Pflichtuntersuchungen nach der Trinkwasserwasserverordnung freiwillige, zusätzliche Eigenkontrollen durchgeführt um die Trinkqualität in den Netzen sicher zu stellen. Hierbei werden alle Wasserproben nach einem Maßnahmeplan vor der WVE entnommen und ausgewertet.