Wasserzähler
Mit der sogenannten "Wasseruhr" stellt das Wasserversorgungsunternehmen die vom Kunden Verbrauchte Wassermenge fest. Das Wasserwerk "Weihergruppe" stellt die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften sicher und tragen die damit verbundenen Kosten der Abnahme und ggf. Wiederanbringung. Die vom Wasserzähler ordnungsgemäß angezeigte Wassermenge gilt für die Berechnung der Gebühren als verbraucht. Die Größe der Wasserzähler ist ausschlaggebend für den Jahresgrundpreis. --> Bild Wasserzähler
Die Wasserzähler sind Bestandteil des Grundstückanschlusses und Eigentum des Wasserwerk "Weihergruppe".
Kennzeichnung der Wasserzähler ab 30.10.2016
Ab 31. Oktober müssen alle neuen Wasserzähler der Richtlinie 2004/22 EG des Europäischen Parlaments entsprechen; d. h. die Anforderungen an Wasserzähler werden europaweit vereinheitlicht. Die Wasserzähler erhalten eine neue Kennzeichnung.
Erstmalig installierte Messeinrichtungen müssen diesen Kennzeichnungen entsprechen. Für alle bereits installierten Wasserzähler gilt der Bestandsschutz. In den kommenden Jahren werden die Zähler beim turnusmäßigen Neueinbau nach und nach ausgetauscht. Die bisherigen Bezeichnungen werden geändert und neu definiert.
Zur Info: Die alte Bezeichnung ändert sich wie folgt:
Qn 2,5 in Q3 4
Qn 6 in Q3 10
Qn 10 in Q3 16
Qn 15 in Q3 25